Das leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist mehr als "nur" eine Rentenleistung, die bei Berufsunfähigkeit fällig wird. Der Vertrag lässt sich so gestalten, dass die Rente schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird - also deutlich vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Meist endet die Absicherung mit Eintritt in die gesetzliche Altersrente – es ist aber heute sogar möglich, eine lebenslange Rente zu versichern. Aber die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht noch deutlich mehr vor:
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt die Zahlung der fälligen Beiträge, wenn Sie berufsunfähig werden.
- Absicherung der Altersvorsorge: Auf Wunsch übernimmt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch Ihre Beiträge für die private oder betriebliche Altersvorsorge – so können Sie auch dann ein vermögen aufbauen, wenn Sie kein Arbeitseinkommen mehr beziehen.
- Übergangsleistungen: Wenn Sie wieder gesund sind und in den Job zurück möchten, zahlen Ihnen viele Berufsunfähigkeitsversicherung einmalig eine Wiedereingliederungshilfe.
Die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? +
Invalidität ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Probleme können in jedem Alter das Aus im Job bedeuten. Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – sogar schon als
Student. Spätestens mit dem Einstieg in den Job sollte dann aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie in einem Alter von unter 30 Jahren in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen, sind die Prämien noch günstig, und das Risiko einer Ablehnung bei der Gesundheitsprüfung wegen Vorerkrankungen (sowie damit verbundener Risikozuschläge) ist gering - oft ist es deutlich günstiger,
eine Berufsunfähigkeitsversicherung früh abzuschließen.
Was ist eine Verweisung? +
Eine
Verweisung bei Berufsunfähigkeit sehen die Versicherungsbedingungen der meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen vor. Die abstrakte Verweisung stellt für Sie dabei eine schlechte Lösung dar: Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss Ihnen dann lediglich einen anderen Beruf aufzeigen, den Sie theoretisch ausüben könnten, damit die vereinbarte Rente nicht gezahlt werden muss.
Ob Sie in dem Verweisungs-Beruf tatsächlich eine Anstellung finden, muss den Versicherer dabei nicht interessieren. Sorgen Sie deshalb dafür, dass eine entsprechende Verweisungsmöglichkeit im Vertrag ausgeschlossen ist. Dafür sollten im Vertrag keine Klauseln wie
"… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht ..." zu finden sein.
Im Unterschied zur abstrakten Verweisung hängt die konkrete Verweisung davon ab, ob Sie tatsächlich einen Job ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist das der Fall, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente ebenfalls nicht mehr zahlen.
Wann bekomme ich eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Staat? +
Eine
staatliche Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch drei bis unter sechs Stunden am Tag tätig sein können – und zwar unabhängig von dem Beruf, den Sie erlernt haben. In einem solchen Fall wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt – es kann allerdings auch eine volle Erwerbsminderungsrente als sogenannte "Arbeitsmarktrente" bewilligt werden: Die volle Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn der Teilzeit-Arbeitsmarkt für eine Tätigkeit von täglich drei bis sechs Stunden Arbeitsvolumen verschlossen ist, es also faktisch keine entsprechenden Tätigkeiten gibt. Im Unterschied zur teilweisen Erwerbsminderung ist eine volle Erwerbsminderung gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass auch keine Tätigkeiten von weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? +
Ja, grundsätzlich lässt die
Berufsunfähigkreitsversicherung kündigen. Sinnvoll ist die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings in den seltensten Fällen. Denn wurde der Vertrag aufgelöst, ist es vor allem mit Vorerkrankungen kaum möglich, einen vergleichbar guten und günstigen erneut zu bekommen. Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten Sie anstatt einer Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung lieber auf eine Stundung der Beiträge setzen, bis sich Ihre finanzielle Lage wieder entspannt hat.
Ist eine BUZ als Schutz gegen Berufsunfähigkeit sinnvoll? +
Die
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) verbindet den Schutz vor unzureichender finanzieller Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit mit einer weiteren Risikoabsicherung: Bei einer BUZ kann die Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risikolebensversicherung ergänzt werden. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn ohnehin Lebenspartner und/oder andere Familienmitglieder finanziell mit einer Risikolebensversicherung abgesichert werden sollen. Denn im Paket mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die Risikolebensversicherung zu sehr günstigen Konditionen.
Bekommt jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? +
Grundsätzlich ja, die Frage ist eher, ob der Schutz bezahlbar ist oder nicht und ob er ggf. durch Einschränkungen überhaupt nicht sinnvoll ist.
Beitragshöhe
In der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages nach der Höhe der vereinbarten Rente und dem Risiko, das Sie für die Versicherung darstellen - so werden viele
Beamte mit der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für den Vollzugsdienst nur sehr teuer versichert. Stellt sich bei der Gesundheitsprüfung heraus, dass Sie zum Beispiel viele Vorerkrankungen haben, erhöht sich das Risiko, dass Sie berufsunfähig werden, und die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente zahlen muss. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt deshalb in diesem Fall von Ihnen einen Risikozuschlag. Viele Verbraucher haben die Sorge, dass sie wegen Vorerkrankungen oder anderer Risikofaktoren gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Das ist ein Irrglaube, denn in vielen Fällen können unsere Experten auch bei Vorerkrankungen erstklassigen Schutz sicherstellen. Basis dafür ist eine Risikovoranfrage, die bei mehr als 30 Gesellschaften platziert wird. Die Gesellschaften bewerten für Sie uns und uns als Vermittler Ihre Versicherbarkeit und geben ein Votum ab. Mit den Voten aller Versicherer lässt sich dann der beste Versicherungsschutz für Sie ermitteln!
Einschränkungen
Viele Versicherer sehen bei gesundheitlichen Problemen Leistungsausschlüsse vor, die dann bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließen. Das ist mit Vorsicht zu genießen, ein solcher Ausschluss sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Besser ist immer ein Risikozuschlag - der treibt zwar zunächst die
Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung nach oben, muss aber zurückgenommen werden, wenn der Versicherte das Risiko nicht mehr ins ich trägt, also zum Beispiel die Krankheit nicht mehr hat. Ein Ausschluss hingegen wird dauerhaft im Vertrag bleiben, denn die Versicherer lassen sich nur selten auf eine Nachprüfung ein.
Welche Pflichten habe ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung? +
Wie bei jeder Versicherung müssen Sie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ bestimmte Obliegenheiten beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden – dazu gehören auch Mitwirkungspflichten. So müssen Sie bei Berufsunfähigkeit der Versicherung unverzüglich die entsprechenden Unterlagen einreichen. Außerdem müssen Sie Auskunft darüber geben, wie Ihr Job sich vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret dargestellt hat – das will die Versicherung wissen, um Sie ggf. verweisen zu können.
Welche Leistungsmerkmale sind wichtig? +
Nachversicherungsgarantie
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung an Ihre sich im Verlauf des Lebens verändernden Bedürfnisse anpassen möchten, ist für Sie eine Nachversicherungsgarantie die richtige Lösung. Sie bietet im Idealfall die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen. Meist ist diese Option zur Erhöhung an bestimmte Ereignisse im Leben geknüpft wie etwa Hochzeit, Nachwuchs oder Immobilienkauf. Einige Verträge sehen auch vor, dass Sie die Versicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Anlass in Intervallen von drei bis fünf Jahren erhöhen können.
Dynamik-Option
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich dem steigenden Preisniveau anpassen und eine Beitragsdynamik vorsehen. Damit vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass Ihre Rente pro Jahr um einen festgelegten Satz von zumeist drei oder fünf Prozent steigt. Eine solche Beitragsdynamisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ist jedoch nur möglich, solange noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Etwas anderes ist das Merkmal der Leistungsdynamik: Mit ihr sichern Sie sich eine steigende Rente für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden. Die Leistungsdynamik lässt dann die Rente jedes Jahr um den vereinbarten Satz steigen.
Staffelregelung
Die meisten Verträge sehen vor, dass bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer BUZ pauschal ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent und mehr erforderlich ist, damit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. In anderen Verträgen wird eine Staffelregelung vereinbart. Danach wird ein Teil der im Vertrag vorgesehenen Rente schon dann gezahlt, wenn ein bestimmter, geringerer Grad der Invalidität erreicht ist. Meist beginnt die Skala mit einem Wert zwischen 25 und 33 Prozent, der dann auch eine Rentenzahlung in Höhe von 25 bis 33 Prozent der vereinbarten Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung auslöst.
Bei einer Invalidität von 66 bis 75 Prozent (je nach Versicherer) wird dann die volle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt – und damit später als bei der Pauschalregelung. Der Vorteil für Sie: Bei einem geringen Invaliditätsgrad von unter 50 Prozent sehen die Staffelmodelle der Berufsunfähigkeitsversicherung eine kleine Rente vor, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Staffelregelung gibt es in einem solchen Fall gar nichts. Ab 50 Prozent Invalidität dagegen sind die Verträge mit Staffelregelung ungünstiger, weil es erst mit einem Invaliditätsgrad von deutlich über 50 Prozent die volle Leistung gibt.